• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_024b468b-c66d-47c7-83cd-8e45d54fac38

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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_024b468b-c66d-47c7-83cd-8e45d54fac38
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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Volksdorf40
    xpPlanDate
    • 2019-02-19
    gliederung1
    • (A)
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.3 | In dem allgemeinen Wohngebiet innerhalb des Erhaltungsbereichs und den reinen Wohngebieten ist je Baugrundstück auf den mit „(A)“ bezeichneten Flächen eine Grundfläche für bauliche Anlagen von 200 m², auf den mit „(B)“ bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 150 m², auf den mit „(C)“ bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 120 m² und auf den mit „(D)“ bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 80 m² jeweils als Höchstmaß zulässig. Für Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke können Ausnahmen zugelassen werden.][§2 Nr.4 | In den reinen Wohngebieten der offenen Bauweise werden die vordere Baugrenze in einem Abstand von 10 m und die hintere Baugrenze in einem Abstand von 25 m zur Straßenbegrenzungslinie festgesetzt. In den Reihenhausgebieten betragen die entsprechenden Abstände 5 m und 20 m. Ausnahmen können zugelassen werden.]
    flaechenschluss
    • Yes
    MaxZahlWohnungen
    • 2
    Z
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    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1bf6956a-410e-4753-88b0-537b9dd59f4c]
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    • WohnBauflaeche
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    • ReinesWohngebiet
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    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
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    bebauungsArtWert
    • Einzelhaeuser