• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_02a8d700-1524-46a1-9af8-4e1b915e6256

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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_02a8d700-1524-46a1-9af8-4e1b915e6256
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Othmarschen36
    xpPlanDate
    • 2013-11-11
    gliederung1
    • (A)
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.6 | In den mit „(A)“ bezeichneten Bereichen sind bei Neubauten oder wesentlichen Umbauten durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Seiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muß ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden, Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.9 | In den Wohngebieten sind als Einfriedungen nur Hecken oder durchbrochene Zäune in Verbindung mit außenseitig angeordneten Hecken zulässig. Notwendige Unterbrechungen für Zufahrten und Eingänge sind zulässig.]
    flaechenschluss
    • Yes
    MaxZahlWohnungen
    • 3
    GRZ
    • 0.2
    Z
    • 2
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b461f479-85c3-48c1-82cc-95b26e890668]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bebauungsArt
    • 1000
    bebauungsArtWert
    • Einzelhaeuser