• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_02d7c02a-036f-44d6-912e-6fc379d6a19b

    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_02d7c02a-036f-44d6-912e-6fc379d6a19b
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wandsbek82
    xpPlanDate
    • 2021-12-14
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_7fec3e07-e573-4f11-bcf6-5b2312c6f0eb]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_ce3194d0-b3b8-44c0-8578-868322b23e0d][XPLAN_XP_PPO_5100421c-c71d-4d02-8475-9531d6aca360]
    startBedingung
    endeBedingung
    refTextInhalt
    • [§ 2 Nr. 2 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.][§ 2 Nr. 11 | Schlafräume sind zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/ Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, so ist in den zu dieser Gebäudeseite orientierten Aufentrbauten, besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Aufenthaltsräme en nnnrumegl on40dBA)be tile?fnte Fnser whrndde Tgzitnihtürsrien wird.][§ 2 Nr. 12 | Ausnahmsweise sind Schlafräume einer Wohnung auch an den lärmzugewandten Gebäudeseiten zulässig, wenn insgesamt mindestens die Hälfte der Schlafräume dieser Wohnung zur lärmabgewandten Seite orientiert sind und vor den lärmzugewandt orientierten Schlafräumen vor zu öffnenden Fenstern verglast][§ 2 Nr. 13 | Es ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei tei sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§ 2 Nr. 14 | Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen MaßnahmeA) erreicht wird.][§ 2 Nr. 15 | Gewerbliche Aufenthaltsräume – hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume – sind den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenst][§ 2 Nr. 16 | Drainagen oder sonstige bauliche oder technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwassers beziehungsweise von Stauwasser führen, sind unzulässig. Die Entwässerung von Kasematten (Licht- und Lüf-tungsschächte unter Gelände) ist nur in geschlossenen L][§ 2 Nr. 17 | Das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser ist zu versickern, sofern es nicht gesammelt und genutzt wird. Sollte im Einzelfall eine Versickerung unmöglich sein, kann ausnahmsweise eine Einleitung des nicht abführbaren Niederschlagswassers nach Maßgabe der zuständigen Stelle in ein Sie][§ 2 Nr. 18 | In den allgemeinen Wohngebieten ist für je angefangene 200 m2 der nicht überbaubaren Grundstücksfläche einschließlich der zu begrünenden unterbauten Flächen mindestens ein kleinkroniger Laubbaum oder für je angefangene 400 m2 der nicht überbaubaren Grundstücksfläche einschließlich der zu bet gleichtiger Erz zu schaen.][§ 2 Nr. 19 | Außerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder -abgrabungen im Kronenbereich von Bäumen und Gehölzgruppen unzulässig.][§ 2 Nr. 20 | Nicht überbaute Flächen von Tiefgaragen sind mit Ausnahme von Wegen, Spielflächen, Feuerwehraufstellflächen, Müllstandorten und Terrassen mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft zu begrünen. Im Bereich von Baumpflanzungen auf Tiefgaragen ist auf m starker durchwurzelbarer Substrataufbau herzustellen.][§ 2 Nr. 21 | Die Dachflächen mit einer Neigung bis zu 20 Grad sind mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv zu be-grünen. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten. Bei Abgang ist gleichwertiger Ersatz zu schaffen. Ausnahmen von der Begrünung sind zul?ssig für Dachaufbauten, Dachterrassen, technische Anlagen und den 1 m sowie den 2 m tiefen, parallel zur Ahrensburger Straße ausgerichteten, fünfgeschossigen Bereich.][§ 2 Nr. 22 | Standplätze für Abfallbehälter außerhalb von Gebäuden sind mit heimischen Sträuchern oder Hecken einzugrünen.]
    flaechenschluss
    • Yes
    dachgestaltung
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    GR
    • 160
    GRUOM
    • m2
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet