XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_03977b5f-b9d3-42bf-8070-a6252431f53f
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- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_03977b5f-b9d3-42bf-8070-a6252431f53f
xpPlanName
- Allermoehe21-Billwerder15
hoehenangabe
- [Höhenbezug: Absolut NHN|Bezugspunkt: Oberkante|Höhe: 2.2]
gehoertZuBereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_1d158c92-00cb-46fc-9f4c-5ea788a91ad1]
wirdDargestelltDurch
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refTextInhalt
- [§2 Nr.1 | Für die Erschließung der Wohnbauflächen sind noch v/eitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) festgesetzt oder für Teilbereiche nach § 125 Absatz 2 des Bundesbaugesetzes hergestellt.][§2 Nr.3 | Innerhalb der mit (A) gekennzeichneten Flächen sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit durch die Zuordnung der erforderliche Lärmschutz nicht erreicht wird, muß für die schutzwürdigen Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen vorgesehen werden.][§2 Nr.14 | Gehwegüberfahrten zum Nettelnburger Landweg sind nicht zugelassen. Der Anschluß der Grundstücke erfolgt über die im Bebauungsplan festgesetzten Straßenverkehrsflächen sowie über die nach Nummer 1 vorgesehenen weiteren öffentlichen Verkehrsflächen.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert