• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_03daf08f-2cb5-48b0-beed-5fd45d9bbdb6

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    • 4.1
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    • BP_Plan
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    • Bergedorf82
    xpPlanDate
    • 1990-11-14
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.3 | In den Kerngebieten sind mit Ausnahme der mit „(C)" bezeichneten Fläche Einkaufszentren und großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 mit der Änderung vom 19. Dezember 1986 (Bundesgesetzblatt I 1977 Seite 1764, 1986 Seite 2665) unzulässig.][§2 Nr.5 | In den Kerngebieten sind Wohnungen oberhalb des ersten Vollgeschosses zulässig, wenn die Wohn- und Schlafräume durch geeignete Grundrißgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zugeordnet werden. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.6 | In den Kerngebieten sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.]
    flaechenschluss
    • Yes
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_96c2b0f7-5d1e-4951-bde9-7f4dce8861a9]
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    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
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    • Kerngebiet