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refTextInhalt
- [§2 Nr.1 | In den Wohngebieten geschlossener Bauweise dürfen Dachgeschosse nur bis zur Hälfte der Grundfläche des darunterliegenden Vollgeschosses mit einer lichten Höhe von mindestens 2,30 m errichtet werden.][§2 Nr.3 | Im Wohngebiet geschlossener Bauweise kann außerhalb der mit a und b gekennzeichneten Abschnitte eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Loggien und Sichtschutz wände bis zu 1,5 m sowie für Eingangsvorbauten wie Treppenzugänge und Vordächer bis zu 3,0 m zugelassen werden.][§2 Nr.9 | Auf dem von den Flurstücken 327, 782 und 2725 gebildeten Baugrundstück müssen auf den nicht überbaubaren Flächen mindestens 4000 m2 von Unterbauungen und Oberflächenversiegelung frei bleiben. Auf dieser Fläche sind mindestens 20 großkronige Laubbäume (Hartholzarten) mit einem Mindestabstand von 10 m zu pflanzen und dauernd zu erhalten.][§2 Nr.10 | Für die Bebauung auf den Flurstücken 327, 782 und 2725 ist eine Beheizung nur durch Fernwärme zulässig.][§2 Nr.12 | Auf den Flurstücken 327, 782 und 2725 sind Standplätze für Müllgefäße nur innerhalb der Gebäude unterzubringen.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
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