• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_056f0a22-be5a-4978-88d3-51fd851da502

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    • 4.1
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    • BP_Plan
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    • Niendorf70
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    • 1989-09-27
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    gliederung1
    • (b)
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Dies gilt nicht für die Flurstücke 3274 und 6421 der Gemarkung Niendorf sowie für Betriebe, die Kraftfahrzeuge und sonstige flächenbeanspruchende Artikel handeln, ausstellen oder lagern.][§2 Nr.3 | In den mit (a) und (b) bezeichneten Gewerbegebieten sind luftbelastende sowie lärm- und geruchsbelästigende Betriebe unzulässig, von denen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ausgehen.][§2 Nr.4 | In dem mit (b) bezeichneten Gewerbegebiet sind nur kleingewerbliche Handwerksbetriebe zulässig, die dem Bedarf der Anwohner dienen; Lagerhäuser und Lagerplätze sind unzulässig.][§2 Nr.5 | In den Gewerbegebieten sind 10% der nicht überbaubaren Grundstücksflächen mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen.][§2 Nr.7 | In den Gewerbegebieten sind Außenwände, die zu Wohngebieten sowie Kleingärten orientiert und mehr als 5 m breit sind, mit Rankgewächsen zu begrünen. Je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.]
    flaechenschluss
    • Yes
    Zzwingend
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    vertikaleDifferenzierung
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_96e94c48-6234-495f-a3d7-c61bdb58ab34]
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    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 3000
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    • GewerblicheBauflaeche
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    • 1700
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    • Gewerbegebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise