XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_05a09031-9f03-4930-9956-28d4af34ae68
gmlId
- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_05a09031-9f03-4930-9956-28d4af34ae68
uuid
- 7063325F-0336-43A3-8340-DEE837649FC7
gehoertZuBereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_1a603eab-3e34-4568-9cb2-fe3ceb2dcf92]
wirdDargestelltDurch
- [XPLAN_XP_PPO_878a5534-a82d-4eac-9977-00d9c5dc33e8][XPLAN_XP_PPO_d0153d1b-2ab7-4331-bfee-f26d4d4dced4][XPLAN_XP_PPO_dec12924-80ed-45bc-8893-f6fe3c6ed64b][XPLAN_XP_PPO_1a259afa-364a-4c6b-9734-ce661b9d0e39][XPLAN_XP_PPO_eb14c434-1fc2-41cc-98e0-096e62423217]
refTextInhalt
- [§2 Nr.1 | Für die Erschließung des Flurstücks 461 der Gemarkung Lokstedt südlich der Straße Feldhoopstücken sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) festgesetzt.][§2 Nr.2 | Für die Bebauung auf dem Flurstück 461 der Gemarkung Lokstedt und auf der Fläche für das Alten- und Pflegeheim ist eine Beheizung nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden.][§2 Nr.3 | Auf den Flurstücken 461, 489 bis 492 und 494 der Gemarkung Lokstedt sowie auf der Fläche für das Alten- und Pflegeheim sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit durch die Zuordnung der erforderliche Lärmschutz nicht erreicht wird, muß für die schutzwürdigen Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen vorgesehen werden.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert