• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_064d8210-54ca-4ec1-800a-73049e12159f

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    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Dulsberg6-Barmbek-Sued7
    xpPlanDate
    • 2022-07-01
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    • 2
    ebene
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    hoehenangabe
    • [Höhenbezug: relativGehwegOberkante|Bezugspunkt: GBH|Höhe: 13]
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    startBedingung
    endeBedingung
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | In den Gewerbegebieten sind solche Anlagen und Betriebe unzulässig, die hinsichtlich ihrer Luftschadstoff- und Geruchsemissionen das Wohnen in den angrenzenden Gebieten wesentlich stören, wie regelhaft Brotfabriken, Fleischzerlegebetriebe, Räuchereien, Röstereien, kunststofferhitzende Betriebe oder in ihrer Wirkung vergleichbare Betriebe. Ausnahmen sind zulässig, wenn im Genehmigungsverfahren eine immissionsschutzrechtliche Verträglichkeit mit der Nachbarschaft nachgewiesen werden kann.][§2 Nr.2 | In den Gewerbegebieten sind Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr (insbesondere Fuhrunternehmen und Speditionen), Tankstellen sowie Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | In den Gewerbegebieten sind Lagerplätze nur zulässig, wenn sie in einem räumlichen Zusammenhang mit einem Gewerbebetrieb stehen. Sie dürfen nur in den rückwärtigen Grundstücksteilen untergebracht werden.][§2 Nr.5 | In dem mit “GE 2“ bezeichneten Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Ausnahmsweise können Verkaufsstätten zugelassen werden, die in einem unmittelbaren räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit einem Gewerbe- oder Handwerksbetrieb stehen (Werksverkauf), wenn die jeweilige Summe der Verkaufs- und Ausstellungsfläche nicht mehr als zehn v. H. der Geschossfläche des Betriebes beträgt. Anlagen für kulturelle und soziale Zwecke sind zulässig.][§2 Nr.9 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je sechs Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.10 | Für zu pflanzende Bäume und Sträucher sind einheimische standortgerechte Laubgehölze zu verwenden. Für die festgesetzten Bäume sind Hochstämme, drei- bis viermal verpflanzt mit Ballen, mit einem Stammumfang von mindestens 20 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu verwenden. Von den festgesetzten Baumstandorten entlang der Krausestraße kann um bis zu 3 m abgewichen werden, wenn die Erschließung der Grundstücke dies erfordert. Im Kronenbereich der neu zu pflanzenden Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.11 | In den Gewerbegebieten sind mindestens 80 v. H. der jeweiligen Dachflächen mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.12 | In den Gewerbegebieten sind straßenseitige Fassaden, die fensterlos oder mit Fensterabständen von mehr als 5 m in der Wandlänge sind, mit Schling- oder Kletterpflanzen wuchsstarker und standortgerechter Arten zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.14 | Werbeanlagen sind an Fassaden nur an der Stätte der Leistung zulässig. Werbeanlagen dürfen die festgesetzten Gebäudehöhen nicht überschreiten.][§2 Nr.15 | Im Gewerbegebiet sind an straßenabgewandten Fassaden je Gebäude mindestens drei Nisthilfen für Höhlenbrüter und für Halbhöhlen- und Nischenbrüter dauerhaft und fachgerecht anzubringen und zu unterhalten. In oder unmittelbar neben Glasflächen sind diese Nistmöglichkeiten nicht zulässig. Die Nisthilfen sind so anzuordnen, dass sie vor direkter Sonneneinstrahlung und Schlagregen geschützt sind und ein freier Ausflug ermöglicht wird.]
    laermkontingent
    flaechenschluss
    • Yes
    dachgestaltung
    GFZ
    • 1.8
    GRZ
    • 0.6
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1700
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Gewerbegebiet