XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_07364352-6ead-4c24-9f13-db27a992123d
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- [§2 Nr.6 | Im Gewerbegebiet sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe, gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) und Tankstellen unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen.][§2 Nr.7 | Im Gewerbegebiet sind Flachdächer von eingeschossigen Gebäuden und Gebäudeteilen mit einem durchwurzelbaren Substrataufbau herzustellen und zu begrünen, soweit sie nicht zur Belüftung oder Belichtung darunter liegender Räume benötigt werden. Dächer von ebenerdigen Garagen sind extensiv zu begrünen.][§2 Nr.8 | Im Gewerbegebiet sind Außenwände mit Fensterabständen von mehr als 5 m mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.]
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