XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_07bcd0a5-5986-4b6f-b027-6b83052f7df7
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- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_07bcd0a5-5986-4b6f-b027-6b83052f7df7
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- [§2 Nr.3 | In den reinen Wohngebieten ist je Baugrundstück auf den mit „(A)" und „(E)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche für bauliche Anlagen von 200 m², auf den mit „(B)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 150 m², auf den mit „(C)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 120 m² und auf den mit „(D)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 80 m² jeweils als Höchstmaß zulässig. Für Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke können Ausnahmen zugelassen werden.][§2 Nr.5 | Auf den rückwärtigen Grundstücksflächen der Wohngebiete sind Wohngebäude nur auf den mit „(C)" und „(E)" bezeichneten Flächen zulässig. Der Mindestabstand zwischen vorderer und rückwärtiger Bebauung beträgt 25 m und - falls keine vordere Bebauung vorhanden ist - 25 m zwischen hinterer Baugrenze und rückwärtiger Bebauung.]
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