• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_089f15fe-7116-4773-b4c4-dc61bf34ec08

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    • Rotherbaum29
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    • 2005-12-15
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    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | In den Kerngebieten entlang der Rentzelstraße, Grindelallee und Bundesstraße sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Aufenthaltsräume sowie in den Wohngebieten entlang der Rentzel- und Bundesstraße die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Wohngebäude geschaffen werden.][§2 Nr.3 | In den Kerngebieten sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeit dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sowie Tankstellen im Zusammenhang mit oberirdischen Parkhäusern unzulässig.][§2 Nr.4 | Im allgemeinen Wohngebiet und im Kerngebiet sind Stellplätze nur in Tiefgaragen und Garagengeschossen zulässig. Oberirdische Stellplätze für den Besucher- und Wirtschaftsverkehr können im Kerngebiet ausnahmsweise zugelassen werden.]
    flaechenschluss
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    GRZ
    • 1
    vertikaleDifferenzierung
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b7e215eb-b856-46ae-a614-09e991eae161]
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    • Festsetzung
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    • GemischteBauflaeche
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    • Kerngebiet
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    • GeschlosseneBauweise