XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_09a2bfad-ee1d-4f78-88f8-f1b47baac2ce
gmlId
- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_09a2bfad-ee1d-4f78-88f8-f1b47baac2ce
xpPlanName
- Allermoehe21-Billwerder15
hoehenangabe
- [Höhenbezug: Absolut NHN|Bezugspunkt: Oberkante|Höhe: 2.2]
gehoertZuBereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_1d158c92-00cb-46fc-9f4c-5ea788a91ad1]
wirdDargestelltDurch
- [XPLAN_XP_PTO_ba5ca79d-e5ce-4250-9891-c883327c56c7][XPLAN_XP_PTO_dcc36cd4-1714-48c5-aa40-d43fd7685678][XPLAN_XP_PTO_d960fb99-2af7-4e76-800d-fc5393ec826e][XPLAN_XP_PTO_5eaf5f82-e464-4d85-aa7c-6caa647d8f55][XPLAN_XP_PTO_b1485280-e366-4bfe-b489-c874c3fe075e]
refTextInhalt
- [§2 Nr.1 | Für die Erschließung der Wohnbauflächen sind noch v/eitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) festgesetzt oder für Teilbereiche nach § 125 Absatz 2 des Bundesbaugesetzes hergestellt.][§2 Nr.3 | Innerhalb der mit (A) gekennzeichneten Flächen sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit durch die Zuordnung der erforderliche Lärmschutz nicht erreicht wird, muß für die schutzwürdigen Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen vorgesehen werden.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert