XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_09b76405-ee5d-4ce7-88c3-c191ff682af2
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- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_09b76405-ee5d-4ce7-88c3-c191ff682af2
refTextInhalt
- [§2 Nr.5 | Im reinen Wohngebiet sind mindestens 30 vom Hundert der nicht überbaubaren Grundstücksflächen mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Für je 150 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche ist mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.]
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