• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_09c998c8-5df1-4b13-9aac-35b833900e8d

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    • 5.2
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    • BP_Plan
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    • Bramfeld70
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    • 2022-11-23
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    startBedingung
    endeBedingung
    refTextInhalt
    • [§ 2 Nr. 10 | Das auf den privaten Grundstücks- und Dachflächen sowie in den privaten Grünflächen anfallende Niederschlagswasser ist, soweit es nicht in Speichereinrichtungen gesammelt und genutzt wird, auf dem jeweiligen Grundstück über die vegetationsbedeckte Bodenzone oder über Rigolen zu versickern.][§ 2 Nr. 11 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Gehwege in wasser- und Iuftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Feuerwehrumfahrten und -aufstellflächen auf zu begrünenden Flächen sind in vegetationsfähigem Aufbau (bspw. Schotterrasen) herzustellen.][§ 2 Nr. 14 | Für je angefangene 250 m² der zu begrünenden, einschließlich der unterbauten Flächen ist ein kleinkroniger Baum oder für je angefangene 500 m² mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§ 2 Nr. 15 | Für festgesetzte Anpflanzungen und für Ersatzpflanzungen von Bäumen, Sträuchern und Hecken sind standortgerechte, einheimische Laubgehölzarten oder standortgerechte, einhei-mische Obstbäume (Hochstamm) zu verwenden und dauerhaft zu erhalten. Bei Abgang sind gleichwertige Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Laub- und Obstbäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen und zu begrünen. Heckenpflanzungen müssen mindestens folgende Qualität aufweisen: Zwei mal verpflanzt, Höhe mindestens 60 cm. Bei Abgang ist gleichwertiger Ersatz zu pflanzen. Heckenpflanzungen sind in einem Abstand von mindestens 0,5 m zur Grundstücksgrenze vorzunehmen.][§ 2 Nr. 16 | Außerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder -ab­grabungen im Kronenbereich von Bäumen und Gehölzgruppen unzulässig.]
    flaechenschluss
    • Yes
    dachgestaltung
    GRZ
    • 0.4
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet