XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_0acd059a-60e6-4f32-be7e-378ae1fd1016
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refTextInhalt
- [Nr. 2.32 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchsten:
für die zweigeschossigen Geschäftshäuser (G2g) 7,5 m.][Nr. 2.6 | Die nicht bebaubaren Flächen zwischen den Straßen- und Baulinien vor den ein- und zweigeschossigen Geschäftshäusern (G1g und G2g) sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten (Vorgärten) Grundstückseinfriedigungen dürfen nicht höher als 60 cm, Hecken nicht höher als 75 cm sein.]
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