XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_0b50d19d-2dd7-4860-8ae7-fac87ed42aa1
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refTextInhalt
- [§2 Nr.1 | In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Einzelhandelsbetriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und sonstigen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten und sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern, können ausnahmsweise zugelassen werden. Betriebe mit nicht unerheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr (wie Tankstellen, Speditionen), gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) sowie luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe gemäß der Spalte 1 des Anhangs der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen in der Fassung vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 505), zuletzt geändert am 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470, 2472), sind unzulässig. Ausnahmen für Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Auf den jeweils mit „1" bezeichneten Flächen der Gewerbegebiete „GE (1)" bis „GE (7)" dürfen nachfolgende flächenbezogene Schallleistungspegel nicht überschritten werden (Tag-/Nachtwert):
„GE (1)": maximal 59/45 dB(A)/m²,
„GE (2)": maximal 57/44 dB(A)/m²,
„GE (3)": maximal 56/43 dB(A)/m²,
„GE (4)": maximal 57/44 dB(A)/m²,
„GE (5)": maximal 58/45 dB(A)/m²,
„GE (6)": maximal 56/43 dB(A)/m²,
„GE (7)": maximal 53/40 dB(A)/m².][§2 Nr.4 | Im Gewerbegebiet sind mindestens 10 vom Hundert der Grundstücksflächen mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Davon sind für je 100 m² der zu bepflanzenden Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 150 m² der zu bepflanzenden Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
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