• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_0b5e50a5-af9e-4bc8-926b-e222c8ee49dc

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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_0b5e50a5-af9e-4bc8-926b-e222c8ee49dc
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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Marienthal29
    xpPlanDate
    • 2006-03-23
    gliederung1
    • (A)
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten sind die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden nur ausnahmsweise zulässig. Ausnahmen für Gartenbaubetriebe und Tankstellen werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | In den Wohngebieten wird die vordere Baugrenze in einem Abstand von 10 m zur Straßenbegrenzungslinie festgesetzt. Der Abstand der hinteren Baugrenze zur Straßenbegrenzungslinie wird für die mit „(A)" und „(C)" bezeichneten Flächen mit 26 m und für die mit „(B)" bezeichneten Flächen mit 28 m festgesetzt. Ausnahmen können zugelassen werden.][§2 Nr.6 | In den Wohngebieten sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
    flaechenschluss
    • Yes
    MaxZahlWohnungen
    • 6
    GRZ
    • 0.3
    Z
    • 2
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6b43cb39-a06d-433e-83ec-8ee5459e4a26]
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    • Festsetzung
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    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
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    • AllgWohngebiet
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    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 1000
    bebauungsArtWert
    • Einzelhaeuser