XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_0baace3b-634e-4955-b35a-1d05da51931a
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- Ottensen2-Othmarschen31-Altona-Altstadt48
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- [XPLAN_BP_BEREICH_e3e15000-c696-4ea9-ae2b-dc82489b44ac]
wirdDargestelltDurch
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refTextInhalt
- [§2 Nr.3 | In den Wohngebieten an der Straße Neumühlen und an der Elbchaussee sind die Wohn- und Schlafräume sowie in den Kerngebieten die Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. In den Kerngebieten südlich der Straße Neumühlen sind darüber hinaus für die zur Elbe orientierten Wohn- und Schlafräume nicht zu öffnende Schallschutzfenster oder vergleichbar wirksame bauliche Lärmschutzvorkehrungen vorzusehen.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert