XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_0c9d37ff-b8e0-4676-91fc-471b9f7f15cb
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refTextInhalt
- [§2 Nr.1 | In den Wohngebieten kann an der Osterbekstraße und an der Grovestraße eine Überschreitung der vorderen Baugrenzen bis zu 1,2 m im Erdgeschoß auf der gesamten Straßenfrontbreite des Gebäudes sowie in den Obergeschossen durch Vorbauten, deren Breite in der Summe ein Drittel der gesamten Straßenfrontbreite des Gebäudes nicht übersteigen darf, zugelassen werden.][§2 Nr.2 | In den Wohngebieten sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Die nicht überbauten Flächen auf Tiefgaragen sind mit einer mindestens 60 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung herzustellen und gärtnerisch anzulegen.][§2 Nr.7 | In den Wohngebieten mit Ausnahme des Flurstücks 2826 der Gemarkung Barmbek sind durch geeignete Grandrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume der lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert