XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_0e216c99-a82f-4f8d-8ccb-710e17051c6e
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refTextInhalt
- [Nr. 2.21 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens 40,0 m für die drei zehngeschossige Geschäftshausbebauung (G13).][Nr. 2.3 | Der Durchführungsplan schreibt die Errichtung von Gebäuden mit mehr als fünf Geschossen (W6g, G 13 + 1g) vor, für die die näheren Bedingungen für die Ausführung im Baugenehmigungsverfahren festgelegt werden.]
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