XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_0ef3070d-eff8-4899-9a28-23be88867325
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refTextInhalt
- [§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet entlang der August-Bebel- Straße sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
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