XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_104a0a03-9a81-4149-bb38-16cc50608812
gmlId
- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_104a0a03-9a81-4149-bb38-16cc50608812
gehoertZuBereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_bf3fdb36-709c-46f4-9e91-18e5f1bf6c02]
wirdDargestelltDurch
- [XPLAN_XP_PPO_50d001b0-7eca-43c0-ad47-b1f8a6ad1e4f][XPLAN_XP_PPO_87bcf7cd-89d8-4cd3-836b-48933ec7067c][XPLAN_XP_PPO_ae64652e-ac2c-4ec3-b6bb-b6733c60a95b][XPLAN_XP_PPO_38a105b6-0726-41b5-a542-5aef88bf83b7]
refTextInhalt
- [§2 Nr.4 | In den mit „(C)" bezeichneten Bereichen der reinen Wohngebiete wird für Gebäude mit einem Vollgeschoss für Traufseiten eine maximale Außenwandhöhe von 3,75 m festgesetzt.][§2 Nr.5 | Für Gebäude in den reinen Wohngebieten mit zwei Vollgeschossen wird für Traufseiten eine maximale Außenwandhöhe von 6,5 m festgesetzt.][§2 Nr.6 | In den mit „(C)" bezeichneten Bereichen der reinen Wohngebiete darf die maximale Höhe des Erdgeschossrohfußbodens die nach Nummer 7 festgesetzten Bezugspunkte nicht überschreiten.][§2 Nr.8 | In den mit „(C)" bezeichneten Bereichen der reinen Wohngebiete darf die Dachneigung nicht weniger als 20 Grad betragen und wird für Gebäude mit zwei Vollgeschossen auf maximal 40 Grad begrenzt.][§2 Nr.18 | Im allgemeinen Wohngebiet und in den reinen Wohngebieten, in denen nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig sind, ist für je angefangene 300 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche ein Baum zu pflanzen oder zu erhalten.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert