XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_105f647f-2ca6-48f5-a88b-99556e10918d
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- [§2 Nr.2 | Im Dorfgebiet sind außerhalb der Baugrenzen auch bauliche Anlagen, die der landwirtschaftlichen Erzeugung, der landwirtschaftlichen Verarbeitung oder dem Vertrieb dienen, wie z.B. Gewächshäuser, Stallgebäude, Maschinenhallen, bis zu einer Grundflächenzahl von 0,6 zulässig. Auf der mit „(B)" bezeichneten Fläche sind nur Nebenanlagen für Wohnnutzungen bis zu einer Grundflächenzahl von 0,1 sowie bauliche Anlagen für nicht störende Handwerksbetriebe mit Ausnahme von betrieblichen Wohnnutzungen bis zu einer Grundflächenzahl von 0,6 zulässig.][§2 Nr.6 | Im Dorfgebiet sind Dächer von Wohngebäuden als Satteloder Krüppelwalmdächer mit beiderseits gleicher Neigung zwischen 35 Grad und 50 Grad auszuführen. Balkone, Dachaufbauten und -einschnitte (z.B. Loggien) sowie Zwerchgiebel dürfen insgesamt eine Länge haben, die höchstens 30 v.H. der Länge ihrer zugehörigen Gebäudeseite entspricht. Es sind nur rote, braune, graue und schwarze, nicht glänzende Dacheindeckungen, Reetdächer und begrünte Dächer zulässig.]
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besondereArtDerBaulNutzung
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