• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_10f26b10-b8b9-4a32-88e9-0d1f95e2238a

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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_10f26b10-b8b9-4a32-88e9-0d1f95e2238a
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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Marienthal29
    xpPlanDate
    • 2006-03-23
    gliederung1
    • (C)
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | In den Wohngebieten wird die vordere Baugrenze in einem Abstand von 10 m zur Straßenbegrenzungslinie festgesetzt. Der Abstand der hinteren Baugrenze zur Straßenbegrenzungslinie wird für die mit „(A)" und „(C)" bezeichneten Flächen mit 26 m und für die mit „(B)" bezeichneten Flächen mit 28 m festgesetzt. Ausnahmen können zugelassen werden.][§2 Nr.3 | In den Wohngebieten ist je Baugrundstück auf den mit „(B)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche für bauliche Anlagen von 200 m², auf den mit „(C)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 160 m² und auf den mit „(D)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 120 m², jeweils als Höchstmaß, zulässig. Für Anlagen, die kirchlichen, kulturellen, sozialen, gesundheitlichen oder sportlichen Zwecken dienen, können Ausnahmen zugelassen werden.][§2 Nr.6 | In den Wohngebieten sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 3
    Z
    • 2
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6b43cb39-a06d-433e-83ec-8ee5459e4a26]
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    • Festsetzung
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    • WohnBauflaeche
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    • ReinesWohngebiet
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    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 1000
    bebauungsArtWert
    • Einzelhaeuser