XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_120e76af-4dca-4808-9404-0d7649e42f20
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refTextInhalt
- [Nr.5 e) | Die Traufhöhen sollen betragen:
aa) höchstens 17,0 m für die fünfgeschossige Bebauung als Mischgebiet (M5g);
bb) höchstens 5,0 m für die eingeschossige Geschäftshausbebauung (G1g).
Im Übrigen sind die Bestimmungen des § 11 der Baupolizeiverordnung (Baustufentafel) entsprechend anzuwenden.][Nr.5 g) | Die Beheizungsanlagen der ein- und zweigeschossigen Geschäftshausbebauung (G1g, G2g) sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.]
gehoertZuBP_Bereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_6165fc54-7bca-49b7-a12a-5a7a3140ea07]
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