XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1244d50c-f1dc-461d-967e-11960a8c2bdd
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refTextInhalt
- [§2 Nr.7 | In den Sondergebieten sind außer den festgesetzten Stellplätzen weitere Stellplätze nur innerhalb der überbaubaren Flächen und in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.8 | Im Sondergebiet „Großhandelsmarkt" sind innerhalb der Stellplatzflächen auch Flächen für die Abfallentsorgung zulässig.][§2 Nr.16 | Im Sondergebiet „Großhandelsmarkt" sind 2.500 m² der Dachfläche des Gebäudes mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.17 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden den Sondergebieten die außerhalb des Plangebiets liegenden Teilflächen der Flurstücke 1825, 1826, 1829, 7396 und 7398 der Gemarkung Wilhelmsburg zugeordnet.]
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