XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1481fd59-606c-46f2-8d39-2be65db0bfcf
gmlId
- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1481fd59-606c-46f2-8d39-2be65db0bfcf
gehoertZuBereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_108fbf4c-6a2c-4c35-a2e0-2f7114d21fc9]
wirdDargestelltDurch
- [XPLAN_XP_PPO_ac7254a7-0ee8-4779-9491-e5a0d637233d][XPLAN_XP_PPO_bf10658e-08ed-4ba1-a540-8027ec6d1dbc][XPLAN_XP_PPO_8e02bb06-f943-40be-838a-80bb4d0a4b0e][XPLAN_XP_PPO_335ec9d7-3354-407f-a93f-17fe5945a09d][XPLAN_XP_PPO_b43a38e2-1017-4005-bd3b-c832ed46b83b]
refTextInhalt
- [§2 Nr.1 | Im reinen Wohngebiet sind Stellplätze auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden; oberirdische Garagen sind unzulässig.][§2 Nr.7 | Im reinen Wohngebiet sind in einer Tiefe von 60 m, gemessen von der südlichen Straßenbegrenzungslinie Kielkoppelstraße, durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.11 | Im reinen Wohngebiet soll das Oberflächenwasser in ein offenes Grabensystem eingeleitet werden. Gehwege und Stellplätze sind in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig.][§2 Nr.13 | Im reinen Wohngebiet sind mindestens 35 vom Hundert der nicht überbauten Grundstücksfläche mit Sträuchern und Stauden zu begrünen. Im Wohngebiet und auf den Flächen für den Gemeinbedarf ist auf den nicht überbauten Grundstücksflächen je 150 m2 mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m² der nicht überbauten Grundstücksflächen mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm in einer Höhe von 1 m über dem Erdboden aufweisen.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert