• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_14cf7cdd-0610-41c5-bba8-505372b1a6b7

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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_14cf7cdd-0610-41c5-bba8-505372b1a6b7
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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Othmarschen19-Ottensen51
    xpPlanDate
    • 2006-05-09
    gliederung1
    • (E)
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_e7414ce8-2cb6-4a4d-8cf5-4ae4f4b2ad81][XPLAN_XP_PPO_324d9464-2689-4ce9-b778-c1ea7249d135][XPLAN_XP_PPO_d8656507-4e6d-472c-a875-d28daf85a29e]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.8 | In den Kerngebieten sind mit Ausnahme der mit „(C)“ bezeichneten Fläche Einkaufszentren und großflächige Handels- oder Einzelhandelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung unzulässig.][§2 Nr.9 | Auf den mit „(C)“ und „(E)“ bezeichneten Flächen der Kerngebiete sind Vergnügungsstätten unzulässig.][§2 Nr.13 | Auf den Kerngebietsflächen und auf den mit „(A)“, „(A1)“ und „(B)“ bezeichneten Flächen der Gewerbegebiete kann die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,8 für Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 der Baunutzungsverordnung um 25 v. H. bis zu einer Grundflächenzahl von 1,0 überschritten werden.][§2 Nr.21 | In den Kern- und Gewerbegebieten sind mindestens 15 v. H. der Grundstücksfläche mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen; für je 200 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche ist mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.22 | In den Kerngebieten ist entlang der Straßenverkehrsflächen je 12 m Straßenlänge ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.29 | In den Wohn-, Misch- und Kerngebieten, auf der Fläche für den Gemeinbedarf sowie auf den privaten Grünflächen sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze mit Ausnahme von Rampen zu Tiefgaragen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GFZ
    • 3
    GRZ
    • 0.8
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_af33cbcf-6d2e-4f5d-bc33-bea319f0d8b0]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1600
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Kerngebiet