XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_15bcb5dc-6e47-4e56-82b5-2c3005db7d09
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refTextInhalt
- [§2 Nr.5 | Die in den Allgemeinen Wohn- und Mischgebieten festgesetzte Grundflächenzahl kann für bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche gemäß § 19 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 der Baunutzungsverordnung bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 überschritten werden.][§2 Nr.7 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung ausgeschlossen.][§2 Nr.11 | Auf den privaten Grundstücksflächen der Wohngebiete sind Geh- und Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. In den Kern- und Mischgebieten sind auf den gewerblich genutzten Flächen die Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze und Lagerplätze in wasserundurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.12 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Dächer von Tiefgaragen, soweit sie nicht als begehbare Terrassen ausgebildet werden, mit mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.]
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