• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_17a300a2-5e1b-4074-850b-c26566598627

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    • 6.0
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    • Bergedorf110
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    • 2013-03-25
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    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | In den Misch- und Gewerbegebieten sind Tankstellen und Vergnügungsstätten unzulässig; Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | In den Misch- und Gewerbegebieten sind Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig.][§2 Nr.3 | In den Misch- und Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Ausnahmsweise sind Verkaufsstätten zulässig, wenn sie im unmittelbaren räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Handwerks- oder produzierenden Gewerbebetrieben stehen, diesen räumlich untergeordnet sind und nicht mehr als 50 m² Verkaufsfläche umfassen. Ausnahmsweise ist im Gewerbegebiet der Handel mit Kraftfahrzeugen und Booten zulässig, wenn er im unmittelbaren räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Wartungs-, Inspektions- und Reparaturdienstleistungen steht. Brennstoffhandel ist allgemein zulässig][§2 Nr.5 | In den Mischgebieten darf die festgesetzte Gebäudehöhe für technische Anlagen (zum Beispiel Dachaufbauten, Zu- und Abluftanlagen) um bis zu 2 m überschritten werden, in den Gewerbegebieten um bis zu 5 m.][§2 Nr.7 | In den Mischgebieten dürfen die Baugrenzen durch Terrassen um bis zu 3 m und durch Balkone um bis zu 2 m überschritten werden. Die Länge der Terrassen und Balkone darf 50 vom Hundert der dazugehörigen Fassadenseite nicht überschreiten.][§2 Nr.8 | In den mit „(A)“ bezeichneten Mischgebieten sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.13 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Werbeanlagen nur für Betriebe zulässig, die in den Misch- oder Gewerbegebieten ansässig sind. Werbeanlagen dürfen die Höhe der auf dem jeweiligen Grundstück vorhandenen Gebäude nicht überragen.][§2 Nr.16 | In den Mischgebieten ist für Wohnnutzungen durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form verglaster Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn- und Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.21 | In den Misch- und Gewerbegebieten sind je vollendeter 2000 m² Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger oder zwei kleinkronige Laubbäume zu pflanzen. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 20 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm in jeweils 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen. Die Pflanzungen sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GFZ
    • 1.3
    GRZ
    • 0.6
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    allgArtDerBaulNutzung
    • 2000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • Gemischte Baufläche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1500
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Mischgebiet