• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_18101fb4-6090-40c1-95b1-35f33aab3185

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    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Winterhude42-Barmbek-Nord42-Alsterdorf42
    xpPlanDate
    • 2015-07-06
    gliederung1
    • 2
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_dcaebac3-1fa8-4df3-9f7f-9a94728c577d]
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    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten sind die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden und nicht störende Handwerksbetriebe nur in dem mit „WA 3“ bezeichneten Gebiet sowie in den mit „WA 2“, „WA 4“, „WA 6“ und „WA 7“ bezeichneten Gebieten nur innerhalb der mit „(A)“ bezeichneten Flächen zulässig.][§2 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Gartenbaubetriebe und Tankstellen nach § 4 Absatz 3 Nummern 1, 4 und 5 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | In den allgemeinen Wohngebieten sind oberhalb der als Höchstmaß festgesetzten Vollgeschosse keine weiteren Geschosse zulässig.][§2 Nr.5 | In den allgemeinen Wohngebieten und im Sondergebiet ist eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhen durch Dach- und Technikaufbauten sowie Brüstungen und Einhausungen bis zu 3 m zulässig. Dach- und Technikaufbauten sind nur bis zu einer Höhe von 3 m zulässig. Sie sind mit Ausnahme von Solaranlagen zusammenzufassen und auf maximal 20 vom Hundert (v. H.) zusammenhängende Dachfläche eines Gebäudes begrenzt anzuordnen und einzuhausen oder durch eine allseitige Attika zu verdecken.][§2 Nr.6 | In den allgemeinen Wohngebieten sind die mit „(1)“ bezeichneten Durchgänge mindestens über zwei Vollgeschosse mit einer Breite von mindestens 5,50 m auszubilden. Geringfügige Abweichungen von der Lage der Durchgänge können zugelassen werden.][§2 Nr.7 | In den allgemeinen Wohngebieten „WA 1“, „WA 2“, „WA 3“ und „WA 4“ sind Überschreitungen der Baugrenzen durch Balkone nur an Fassaden zulässig, die zu festgesetzten Grünflächen sowie zum Baublockinnenhof gewandt sind. In den übrigen allgemeinen Wohngebieten sind Überschreitungen der Baugrenzen durch Balkone nur an zum Baublockinnenhof gewandten Fassaden zulässig. Die Überschreitungen sind auf je einem Drittel der Fassadenlänge bis zu 2 m Tiefe zulässig.][§2 Nr.9 | In den allgemeinen Wohngebieten „WA 1“, „WA 2“, „WA 3“ und „WA 6“ ist eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 durch Balkone und zur Hauptanlage zu rechnende Terrassen bis zu einer GRZ von 0,5 zulässig.][§2 Nr.11 | In den allgemeinen Wohngebieten und im Sondergebiet sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.12 | Mit Ausnahme des Sondergebiets sind Tiefgaragen und ihre Zufahrten sowie Abstellräume, Technikräume und Versorgungsräume in den allgemeinen Wohngebieten nur innerhalb der überbaubaren Flächen sowie innerhalb der festgesetzten Flächen für Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.13 | In dem allgemeinen Wohngebiet „WA 1“, „WA 2“ und „WA 6“ ist das Überschreiten der festgesetzten GRZ von 0,4 für in § 19 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 BauNVO bezeichnete Anlagen bis zu einer GRZ von 0,7 zulässig.][§2 Nr.18 | In den allgemeinen Wohngebieten „WA 1“ bis „WA 7“ sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume zu den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Seiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.22 | In den Baugebieten sind mindestens 80 v. H. der Dachflächen von Gebäuden mit einer festgesetzten Gebäudehöhe bis zu 41 m mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.24 | In den Baugebieten sind je angefangene 1000 m² der Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum sowie zwei kleinkronige Bäume, letztere aus der Gattung Crataegus (Weißdorne, Rotdorne), zu pflanzen.][§2 Nr.25 | In den Baugebieten sind nur durchbrochene Einfriedungen mit einer maximalen Höhe von 80 cm in Verbindung mit Heckenanpflanzungen zulässig.][§2 Nr.32 | In den Baugebieten ist an den nach Süden und Osten ausgerichteten Baublockseiten der Neubebauung je eine künstliche Fledermausquartiersmöglichkeit für Gebäude bewohnende Fledermausarten (Fassadenkasten, Fassadenröhre) an geeigneter Stelle baulich in die Wand zu integrieren und dauerhaft zu unterhalten.]
    flaechenschluss
    • Ja
    dachgestaltung
    GRZ
    • 0.4
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    dachform
    • 1000
    dachformWert
    • Flachdach
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise