XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_18c0bfad-2ad3-401a-9d76-7c269df84c4b
gmlId
- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_18c0bfad-2ad3-401a-9d76-7c269df84c4b
gehoertZuBereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_2827c614-c0ad-4214-b25d-9adaf2484d72]
wirdDargestelltDurch
- [XPLAN_XP_PPO_e80ba235-ef3b-4de1-9944-a3beb797cbba][XPLAN_XP_PPO_670cf78a-6d5a-43ff-98e6-6a3daf904296][XPLAN_XP_PPO_cd5df85a-ecae-42f9-a908-50ae802b493c][XPLAN_XP_PPO_d0ed637b-6c0c-4450-9047-f43e848b8002]
refTextInhalt
- [§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummern 4 und 5 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet kann die Überschreitung der Baugrenzen für Erker, Balkone, Loggien und Wintergärten jeweils bis zu einer Tiefe von 3 m und einer Breite von 4 m zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Im allgemeinen Wohngebiet sind für die Außenwände der Gebäude bei der Verblendung mit Vormauersteinen rote Ziegelsteine und bei Putzbauten helle Farbtöne zu verwenden.][§2 Nr.6 | Im allgemeinen Wohngebiet sind nur Sattel-, Walm- und Pultdächer mit einer Neigung zwischen 10 Grad und 50 Grad zulässig.][§2 Nr.8 | Im allgemeinen Wohngebiet sind in dem der Gemeinschaftstiefgarage zugeordneten Bereich Stellplätze nur in einer Tiefgarage zulässig. Ausnahmsweise kann für zur Planstraße ausgerichtete Doppel- und Reihenendhäuser zusätzlich zum Tiefgaragenstellplatz ein zweiter Stellplatz zugelassen werden.][§2 Nr.11 | Im allgemeinen Wohngebiet sind die Wohn- und Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung dieser Räume an den lärmabgewandten Gebäudeteilen nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.15 | Im allgemeinen Wohngebiet ist je Doppelhaus ein klein- bis mittelkroniger Baum anzupflanzen.][§2 Nr.23 | Im allgemeinen Wohngebiet und in der privaten Grünfläche sind Gehwege und Stellplätze ohne Schutzdach in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.24 | Im allgemeinen Wohngebiet und in der privaten Grünfläche mit Ausnahme der Sportanlagen sind Außenleuchten mit insektenfreundlichen Leuchtmitteln in Form von Natriumdampf-Niederdrucklampen oder Natriumdampf-Hochdrucklampen auszustatten. Die Leuchtanlagen sind so zu erstellen, dass sie geringstmöglich in den Wald einwirken und einen geschlossenen Glaskörper aufweisen.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert