XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_18dddee1-b0ae-4e61-b71b-b6aebad25d48
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refTextInhalt
- [§2 Nr.1 | Die höchstzulässigen Traufhöhen betragen bei
zweigeschossigen Geschäftshäusern 7,5 m,
dreizehngeschossigen Geschäftshäusern 42,0 m, vierzehngeschossigen Geschäftshäusern 45,0 m.][§2 Nr.2 | Bei den dreizehn- und vierzehngeschossigen Geschäftshäusern sind Werbeanlagen oberhalb des Erdgeschosses unzulässig. Ausnahmsweise können nicht leuchtende oder indirekt nur mit weißem Licht erhellte Werbeanlagen zugelassen werden. Die Gestaltung muß den Grundsätzen der Baupflegesatzung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 14. September 1939 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21301-b) entsprechen.][§2 Nr.5 | Als Verkehrsanschlüsse sind nur eine gemeinschaftliche Gehwegüberfahrt für die beiden Baugrundstücke im mittleren und östlichen Teil an ihrer gemeinsamen Grundstücksgrenze sowie eine Gehwegüberfahrt für das Baugrundstück im westlichen Teil des Plangebietes zulässig.][§2 Nr.6 | Die Flächen zwischen der Straßenlinie an der Esplanade und der nördlich parallel laufenden Begrenzungslinie dürfen nicht unterkellert werden.]
allgArtDerBaulNutzungWert
detaillierteArtDerBaulNutzung
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