XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_197e5549-5a9c-4c80-b4cd-a6bcecd2a4cf
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refTextInhalt
- [§2 Nr.1 | In den Gewerbegebieten sind luftbelastende sowie geruchsbelästigende Betriebe unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr (insbesondere Tankstellen) sind ausschließlich auf den mit „(a)" bezeichneten Flächen zulässig; hierfür ist entlang der Sieker Landstraße nur eine Zu- und Abfahrt zulässig.][§2 Nr.7 | Für die Erschließung der Gewerbegebiete sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich; ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 41, 83), zuletzt geändert am 11. April 1995 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungblatt Seite 85), festgesetzt oder nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
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