XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1a1b3500-b677-40a4-a722-c2392a4fb753
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refTextInhalt
- [§2 Nr.2 | In den reinen Wohngebieten sind Stellplätze nur in den Vorgärten zulässig. In den Baugebieten mit festgesetzten Stellplatzanlagen sind Stellplätze in den Vorgärten ausgeschlossen.][§2 Nr.22 | In den Baufeldern „(3)", „(4)", „(5)" und „(12)" sind fußwegbegleitend großkronige Bäume zu pflanzen.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
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