XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1a1ce1b4-e8af-4236-ba3f-3728d8d4661e
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hoehenangabe
- [Höhenbezug: relativGehwegOberkante|Bezugspunkt: GBH|Höhe: 3]
refTextInhalt
- [§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind nur kleingewerbliche Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe zulässig. Luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe sind unzulässig. Betriebe und Anlagen sind so herzustellen, daß schädliche Lärmeinwirkungen im Sinne des Bundeimmissionsschutzgesetzes für die angrenzende Wohnbebauung ausgeschlossen sind. Belichtungs- und Belüftungseinrichtungen sind zur Straße Brunnenkoppel auszurichten.][§2 Nr.2 | In den mit „(2)" bezeichneten Teilen des Gewerbegebiets sind nur Betriebsteile zulässig, die keine störenden Auswirkungen auf das benachbarte Wohngebiet verursachen; Lagerplätze sind in diesen gewerblichen Bereichen unzulässig.][§2 Nr.3 | Entlang der nördlichen Baugrenzen des Gewerbegebiets sind durchgehende geschlossene Wände von 3 m Höhe vorzusehen.]
gehoertZuBP_Bereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_15cda0a6-1bc4-4293-9458-7c043d47e1bd]
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besondereArtDerBaulNutzung
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