XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1c910a05-5286-4a5f-9e33-2d8a25952103
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- [§2 Nr.5 | In den Wohngebieten sind die Dächer eingeschossiger Garagen mit einer flächendeckenden Begrünung auf einer mindestens 5 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung herzustellen. Die seitlichen und rückwärtigen Garagenwände sind mit Rankgewächsen zu begrünen.][§2 Nr.14 | In den allgemeinen Wohngebieten westlich der Veringstraße sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist., muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
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