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refTextInhalt
- [§2 Nr.5 | Entlang der Simon-von-Utrecht-Straße, der Budapester Straße, dem Millerntorplatz, der Reeperbahn und dem Zirkusweg sowie auf der Gemeinbedarfsfläche „Krankenhaus" sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.6 | In den Kerngebieten sind die Fassaden der Gebäude als „Lochfassade" herzustellen. Neben Elementen aus Metall und Glas ist als dominierendes Fassadenmaterial heller Naturstein oder eine helle natursteinähnliche Gebäudeverkleidung vorzusehen. Glasflächen sind aus nicht farbig wirkendem unverspiegeltem Glas herzustellen.]
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