• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1d7ed3ec-5880-4608-99c7-7671531a3e4f

    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1d7ed3ec-5880-4608-99c7-7671531a3e4f
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Othmarschen19-Ottensen51
    xpPlanDate
    • 2006-05-09
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_3d86fd32-acef-420e-a691-c9abde3a8c74][XPLAN_XP_PPO_d1f7b61d-6723-4b37-9e3b-5a1e7e4a6467][XPLAN_XP_PPO_c09b408e-118c-4f28-8ae2-186043f8bded][XPLAN_XP_PPO_f19239cb-f52f-4864-9a23-2d83f5799864][XPLAN_XP_PPO_59d5c7e2-9c2c-4ca9-b7ee-bc31ed3b2d03]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.7 | In den allgemeinen Wohngebieten werden die Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung ausgeschlossen.][§2 Nr.11 | In den reinen und allgemeinen Wohngebieten sind in den Blockinnenbereichen ebenerdige Stellplätze unzulässig.][§2 Nr.12 | Westlich des Friesenweges kann in den reinen und allgemeinen Wohngebieten die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,4 für Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 der Baunutzungsverordnung um 90 vom Hundert (v. H.) überschritten werden.][§2 Nr.17 | Entlang der Bahnanlagen sind in den reinen und allgemeinen Wohngebieten die Wohn- und Schlafräume sowie in den Kerngebieten an der Friedensallee die Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.20 | In den Wohn- und Mischgebieten sind mindestens 30 v. H. der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen; für je 150 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche ist mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.23 | In den an den Bahndamm angrenzenden allgemeinen und reinen Wohngebieten südlich des Gehrechts ist entlang der nördlichen Grundstücksgrenze alle 10 m ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.29 | In den Wohn-, Misch- und Kerngebieten, auf der Fläche für den Gemeinbedarf sowie auf den privaten Grünflächen sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze mit Ausnahme von Rampen zu Tiefgaragen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.30 | Auf den mit „(A)“, „(A1)“ und „(B)“ bezeichneten Flächen der Gewerbegebiete sowie in den reinen und allgemeinen Wohngebieten westlich des Friesenwegs sind nur Dächer mit einer Neigung bis 23 Grad zulässig. [Anmerk. XPlan: „(A)“, „(A1)“ aufgehoben durch OM40].]
    flaechenschluss
    • Ja
    GFZ
    • 1.6
    GRZ
    • 0.4
    Z
    • 5
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_af33cbcf-6d2e-4f5d-bc33-bea319f0d8b0]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise