• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1d8a1276-02b3-4bf4-8dbe-bceb7d7aae4d

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    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lohbruegge93
    xpPlanDate
    • 2017-12-21
    ebene
    • 0
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    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Anlagen für sportliche Zwecke unzulässig. Ausnahmen für Tankstellen werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | In den mit „(b)“ bezeichneten Teilen des allgemeinen Wohngebiets ist die Aufnahme einer Wohnnutzung erst zulässig, wenn in dem mit „(a)“ bezeichneten Teil des allgemeinen Wohngebiets ein Gebäude mit einer Höhe von mindestens 20 m über Straßenverkehrsfläche sowie in einer Länge von mindestens 34 m errichtet worden ist.][§2 Nr.3 | Die festgesetzten Gebäudehöhen dürfen für technische Aufbauten (zum Beispiel Fahrstuhlschächte, Lüftungstechnik, Solaranlagen) auf einer Fläche von höchstens 30 vom Hundert (v. H.) der jeweiligen Dachflächen um bis zu 1,5 m überschritten werden.][§2 Nr.4 | Im allgemeinen Wohngebiet darf die festgesetzte Grundflächenzahl für bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, bis zu einem Maß von 1,0 überschritten werden.][§2 Nr.5 | Im allgemeinen Wohngebiet dürfen die Baugrenzen durch Balkone um bis zu 2 m und durch Terrassen um bis zu 4 m überschritten werden.][§2 Nr.6 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.7 | An den in der Nebenzeichnung mit blauer Linie gekennzeichneten Fassaden ist ein Anteil von mindestens 50 v. H. der Fläche mit rotem oder rotbuntem Verblendmauerwerk herzustellen. Ergänzend sind andere Fassadenmaterialien in grau oder weiß zulässig. Bei der Berechnung der Bezugsfläche nach Satz 1 sind Fensterflächen mitzurechnen.][§2 Nr.8 | An den in der Nebenzeichnung mit roter Linie gekennzeichneten Fassaden ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.9 | An der in der Nebenzeichnung mit grüner Linie gekennzeichneten Fassade ist für den Außenbereich einer Wohnung durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese Maßnahmen insgesamt eine Pegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugeordneten Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.10 | Die nicht überbauten und nicht für Erschließungswege und Terrassen beanspruchten Flächen von Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und gärtnerisch oder als Spielplatzflächen anzulegen. Für anzupflanzende Bäume muss die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus im Pflanzbereich auf einer Fläche von mindestens 12 m² je Baum mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.11 | Grundstückseinfriedungen sind als Hecken oder mit Sträuchern auszuführen. Die Anpflanzungen können für Zuwegungen im notwendigen Umfang unterbrochen werden. Zäune sind zulässig, wenn sie abgepflanzt werden.][§2 Nr.12 | Im allgemeinen Wohngebiet sind die Dachflächen der obersten Geschosse von Gebäuden mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv zu begrünen. Hiervon ausgenommen sind auf bis zu 40 v. H. dieser Dachflächen Flächen für nicht aufgeständerte technische Anlagen und zur Belichtung sowie die für deren Wartung notwendigen Flächen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GFZ
    • 2.4
    GRZ
    • 0.5
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    dachform
    • 1000
    dachformWert
    • Flachdach
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet