XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1e62c10a-b607-4d6f-8fea-a7dd875eb96f
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- [§2 Nr.2 | Garagen unter Erdgleiche sind im Wohngebiet auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
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