• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1f14bf4f-4323-4b23-be93-7c445d337f67

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    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neustadt46
    xpPlanDate
    • 2017-01-26
    gliederung2
    • (A)
    hoehenangabe
    • [Höhenbezug: absolutNHN|Bezugspunkt: GBH|Höhe: 40.5]
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_7a3b9a43-eb95-4db5-8c01-0452aff75692]
    wirdDargestelltDurch
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    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Außerhalb des mit „(A)“ gekennzeichneten Bereiches sind farbig wirkende oder spiegelnde Fensterverglasungen unzulässig.][§2 Nr.2 | Außerhalb des mit „(A)“ gekennzeichneten Bereiches sind die Fassaden senkrecht zu gliedern und in hellem Naturoder Werkstein auszuführen. Für Fassadenelemente wie Fensterrahmen oder Ausfachungen dürfen keine metallisch glänzenden Oberflächen verwendet werden.][§2 Nr.3 | Außerhalb des mit „(A)“ gekennzeichneten Bereiches muss die Geschossunterteilung in Erdgeschoss und Obergeschosse erkennbar sein. Erdgeschoss und erstes Obergeschoss können gestalterisch zusammengefasst werden, wenn diese sich von den übrigen Geschossen gestalterisch absetzen.][§2 Nr.4 | In dem mit „(A)“ bezeichneten Bereich ist oberhalb des Erdgeschosses nur Wohnen zulässig.][§2 Nr.5 | Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 1 Absatz 2 des Hamburgischen Spielhallengesetzes vom 4. Dezember 2012 (HmbGVBl. S. 505), geändert am 20. Juli 2016 (HmbGVBl. S. 323), die der Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten dienen, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist sowie Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen sind unzulässig. Ausnahmen für Tankstellen nach § 7 Absatz 3 Nummer 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), werden ausgeschlossen.][§2 Nr.6 | Einkaufszentren und großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe im Sinne von § 11 Absatz 3 BauNVO sind nicht zulässig.][§2 Nr.7 | In den Bereichen, in denen sechs oder sieben Vollgeschosse als Höchstmaß zulässig sind, darf die Traufhöhe straßenseitig und zu dem mit „(A)“ bezeichneten Bereich des Kerngebiets hin 24 m über Straße als Höchstmaß nicht überschreiten.][§2 Nr.8 | Tiefgaragen sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig.][§2 Nr.9 | In dem mit „(A)“ bezeichneten Bereich sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.12 | In dem mit „(A)“ gekennzeichneten Bereich sind mindestens 34 kleinkronige Bäume zu pflanzen. Die offene Vegetationsfläche je Baum muss mindestens 3,5 m² umfassen, die Stärke der Substratschicht je Baum muss mindestens einen Meter betragen.][§2 Nr.13 | In dem mit „(A)“ gekennzeichneten Bereich kann die festgesetzte Gebäudehöhe für technische Anlagen (wie zum Beispiel Aufzugsüberfahrten, Treppenausstiege, Zu- und Abluftanlagen) um bis zu 1,8 m überschritten werden.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 1
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    GF
    • 6000
    GFUOM
    • m2
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1600
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Kerngebiet