• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1f83e2eb-3265-4f94-99a2-b7a688b0c704

    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_1f83e2eb-3265-4f94-99a2-b7a688b0c704
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Osdorf40
    xpPlanDate
    • 1988-11-17
    hoehenangabe
    • [Höhenbezug: relativGelaendeoberkante|Bezugspunkt: TH|Höhe: 8.0]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe, gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen), Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, unzulässig. Betriebe und Anlagen sind so herzustellen, dass schädliche Lärmeinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Wohnbebauung ausgeschlossen sind.][§2 Nr.10 | Entlang der Osdorfer Landstraße sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GFZ
    • 1.2
    GRZ
    • 0.6
    Z
    • 2
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6059dde7-8b03-4818-b4df-f535fe81b2f8]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1700
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Gewerbegebiet