XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_211dd75c-8f19-44be-ad5f-c181e99d5397
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refTextInhalt
- [§2 Nr.4 | Im allgemeinen Wohngebiet beidseitig des Fußgängerbereichs zwischen dem Alten Steinweg und der Michaelisstraße kann eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Loggien und Erker bis zu 2,0 m zugelassen werden.][§2 Nr.7 | Auf den mit (A) gekennzeichneten Flächen des allgemeinen Wohngebiets sind nicht störende Gewerbebetriebe zulässig.][§2 Nr.8 | Im allgemeinen Wohngebiet zwischen Alter Steinweg und Michaelisstraße sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit durch die Zuordnung der erforderliche Lärmschutz nicht erreicht wird, muß für die schutzwürdigen Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen erreicht werden.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert