XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_22ae6f3a-e209-4281-858e-be9c19dd1e3a
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refTextInhalt
- [§2 Nr.1 | Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten.][§2 Nr.2 | Im Baugenehmigungsverfahren wird festgelegt, wie die Arkaden auf öffentlichem Grund entsprechend den Straßenbau- und verkehrstechnischen Erfordernissen zu gestalten sind. Das gilt insbesondere für die lichte Höhe. Der überbaubare öffentliche Grund darf nicht unterkellert werden.]
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detaillierteArtDerBaulNutzung
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