• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_24309767-0c86-48e0-94a6-eb2ff889067a

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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_24309767-0c86-48e0-94a6-eb2ff889067a
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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neuland11
    xpPlanDate
    • 1992-01-20
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.7 | Im reinen Wohngebiet kann eine Überschreitung der rückwärtigen Baugrenzen durch Balkone, Loggien und Erker bis zu 1,5 m zugelassen werden.][§2 Nr.8 | Im reinen Wohngebiet darf die Bruttogeschoßfläche von Nebenanlagen 30 m² nicht überschreiten.][§3 Nr.1 | Im reinen Wohngebiet gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Als Einfriedigung sind nur Hecken, Zäune mit senkrechtem Gitterstabwerk oder senkrecht gelattete Holzzäune zulässig.][§3 Nr.2 | Im reinen Wohngebiet gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Für die Außenwände der Gebäude darf nur verputztes Mauerwerk verwendet werden; für die farbliche Gestaltung der Außenwände sind weiße oder hellgraue Farbtöne zu verwenden.][§3 Nr.3 | Im reinen Wohngebiet gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Die Dächer von Wohngebäuden sind als Satteldächer mit einer Neigung zwischen 45 Grad und 55 Grad auszubilden.][§3 Nr.4 | Im reinen Wohngebiet gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Die Firstrichtung von Wohngebäuden ist parallel zu der straßenseitigen Baugrenze anzuordnen. Die Traufhöhe soll mindestens 3,5 m betragen und darf 4,5 m nicht überschreiten. Die Firsthöhe soll mindestens 8 m betragen und darf 9 m nicht überschreiten. Die Höhenfestsetzungen sind jeweils auf die Geländeobcrfläche zu bezichen.][§3 Nr.5 | Im reinen Wohngebiet gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Garagendächer dürfen nicht mehr als 6 Grad geneigt sein und sind zu begrünen.][§3 Nr.6 | Im reinen Wohngebiet gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Bei vorhandenen Siedlungsgebäuden sind das Fachwerk sowie die dunkle Holzverkleidung von Gicbeldreiecken zu erhalten.][§3 Nr.7 | Im reinen Wohngebiet gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Seitliche Anbauten an bestehende Wohngebäude sind von der straßenseitigen Baugrenze um mindestens 3 m zurückzusetzen und eingeschossig auszubilden.]
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 2
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4cb2f2ae-e172-486d-94f9-ca2b12cefbea]
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    • Festsetzung
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    • WohnBauflaeche
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    • ReinesWohngebiet
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    • EinzelDoppelhaeuser