• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_24cd4ad0-18a6-4c95-b78f-a44c53ffe1e4

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    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lokstedt62
    xpPlanDate
    • 2016-12-21
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a9e79d77-8eeb-4802-a56b-173791fbfca5]
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    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten sind im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.3 | In den allgemeinen Wohngebieten ist eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 durch Balkone und zur Hauptanlage zu rechnende Terrassen bis zu einer GRZ von 0,5 zulässig.][§2 Nr.4 | In den allgemeinen Wohngebieten darf die festgesetzte GRZ von 0,4 für bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, bis zu einer GRZ von 0,8 überschritten werden.][§2 Nr.5 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Überschreitungen der Baugrenzen durch Balkone bis zu 2,5 m und durch zum Hauptgebäude zugehörige Terrassen bis zu 4 m zulässig.][§2 Nr.6 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Davon ausgenommen sind höchstens drei ebenerdige Stellplätze je Kindertagesstätte.][§2 Nr.7 | Tiefgaragen sowie in Untergeschossen befindliche Abstellräume, Technikräume und Versorgungsräume sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.][§2 Nr.9 | Im Plangebiet sind bauliche Maßnahmen vorzusehen, die Gasansammlungen unter den baulichen Anlagen und den befestigten Flächen und Gaseintritte in die baulichen Anlagen durch Bodengase verhindern.][§2 Nr.11 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Gehölze sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit großkronigen Laubbäumen so vorzunehmen, dass Umfang und Charakter der Pflanzung erhalten bleiben. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich der Bäume unzulässig.][§2 Nr.12 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Dachflächen von Wohngebäuden mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Von einer Dachbegrünung kann in den Bereichen abgesehen werden, die der Belichtung, Be- und Entlüftung, als Dachterrasse oder der Aufnahme technischer Anlagen dienen.][§2 Nr.13 | Die nicht überbauten und nicht für Erschließungswege, Terrassen, Freitreppen oder Kinderspielflächen beanspruchten Flächen von baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche (zum Beispiel nicht überbaute Tiefgaragen und Kellergeschosse) sind mit einem mindestens 50 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Für anzupflanzende Bäume muss die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus im Bereich der Bäume auf einer Fläche von mindestens 12 m² je Baum mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.15 | Auf privaten Grundstücksflächen sind Gehwege und ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen auf zu begrünenden Flächen sind in vegetationsfähigem Aufbau (zum Beispiel Schotterrasen, Rasengittersteine) herzustellen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GFZ
    • 1.2
    GRZ
    • 0.4
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    dachform
    • 1000
    dachformWert
    • Flachdach
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet