XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_251976bc-1199-44c6-9ecc-02dff4d1baf9
gmlId
- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_251976bc-1199-44c6-9ecc-02dff4d1baf9
uuid
- F432F4BB-DC76-4F96-9FFB-1542BFDD850A
gehoertZuBereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_c018a1ce-7313-4c57-a2af-066680275d76]
wirdDargestelltDurch
- [XPLAN_XP_PPO_70a23974-ba18-48c9-ade8-07512267c71f][XPLAN_XP_PPO_0ce71c69-a947-4974-80fe-cbf418eae4c6]
refTextInhalt
- [§2 Nr.2 | In den Kerngebieten sind mit Ausnahme einer in der Planzeichnung festgesetzten zwingenden Wohnnutzung im Baukörper östlich der privaten Grünfläche Wohnungen oberhalb des zweiten Vollgeschosses allgemein zulässig.][§2 Nr.3 | Eine Überschreitung von Baugrenzen der nördlich, westlich und südlich des Bürgerhauses festgesetzten zwei- und dreigeschossigen Baukörper um jeweils 3,0 m in den Fußgängerbereich hinein kann zugelassen werden, sofern im Erdgeschoß, der Gebäude in gleicher Tiefe Arkaden mit einer lichten Höhe von mindestens 3,0 m errichtet werden.][§2 Nr.21 | Die nördlich, westlich und südlich des Bürgerhauses festgesetzten zwei- und dreigeschossigen Baukörper sind als Ensemble gleichartig zu gestalten; insbesondere sind die Baukörper durch wiederholte, bis in die Dachzone hineinreichende Einschnitte, Höhenversätze oder Vorsprünge deutlich zu gliedern. Die Länge eines Fassaden- und Dachabschnittes soll 25,0 m nicht überschreiten. Außerdem sind die Gebäude überwiegend traufständig anzuordnen und mit geneigten Dächern von 40 Grad bis 45 Grad zu versehen; es dürfen nur rote Dachpfannen verwendet werden.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert