[§2 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für
Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr.6 | In den allgemeinen Wohngebieten und in dem mit „MI 1“
bezeichneten Mischgebiet sind Staffelgeschosse unzulässig.][§2 Nr.7 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Stellplätze nur in
Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sind auch außerhalb der
Baugrenzen zulässig. Für Tiefgaragen und deren Zufahrten
kann die festgesetzte Grundflächenzahl bis zu einer
Grundflächenzahl von 0,8 in dem mit „WA 1“ und bis zu
einer Grundflächenzahl von 0,7 in dem mit „WA 2“
bezeichneten Wohngebiet überschritten werden.][§2 Nr.8 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone um
bis zu 1,5 m, durch Wintergärten um bis zu 1,75 m sowie
durch ebenerdige Terrassen um bis zu 3 m, kann zugelassen
werden.][§2 Nr.16 | In den allgemeinen Wohngebieten und in den Mischgebieten
ist für je angefangene 250 m² der nicht überbaubaren
Grundstücksfläche, einschließlich der zu begrünenden
unterbauten Flächen, ein kleinkroniger Baum oder für je
angefangene 500 m² mindestens ein großkroniger Baum zu
pflanzen.][§2 Nr.17 | In den Baugebieten sind an Straßenverkehrsflächen
angrenzende Einfriedigungen nur in Form von Hecken
oder durchbrochenen Zäunen in Verbindung mit Hecken
zulässig.][§2 Nr.18 | In den allgemeinen Wohngebieten und in dem mit „MI 1“
bezeichneten Mischgebiet sind Standplätze für Abfallbehälter
außerhalb von Gebäuden mit Sträuchern oder
Hecken einzugrünen.][§2 Nr.19 | In den allgemeinen Wohngebieten und in dem mit „MI 1“
bezeichneten Mischgebiet sind die Dachflächen von
Gebäuden und Carports mit einem mindestens 8 cm starken
durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und
mindestens extensiv zu begrünen. Ausnahmen für erforderliche
befestigte Flächen und anderweitige Nutzungen
können zugelassen werden.][§2 Nr.21 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind ebenerdige,
nicht überdachte Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem
Aufbau herzustellen. Feuerwehrumfahrten und -aufstellflächen
auf zu begrünenden Flächen sind in vegetationsfähigem
Aufbau (Schotterrasen) herzustellen.]